Wer in Österreich nach dem Pensionsantrittsalter weiterarbeitet, soll ab 2027 deutlich weniger Steuern zahlen.

Die Regierung hat eine Pensionsreform beschlossen, die das Weiterarbeiten im Alter attraktiver machen soll. Kernstück ist ein neuer steuerlicher Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr für alle, die nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter noch jobben. Damit will der Staat dem Fachkräftemangel begegnen und erfahrene Beschäftigte länger im Beruf halten.

Die wichtigsten Teile der Reform – vor allem die Stärkung der betrieblichen Vorsorge – treten allerdings erst 2028 in Kraft. Grund dafür ist, dass die Pensionskassen mehr Zeit für die Vorbereitung brauchen. Beim Zuverdienst zur Pension bleiben 40 Versicherungsjahre die Regel, für Frauen vorerst 34 Jahre, mit einer Angleichung bis 2033.

Für dich bedeutet das: Wenn du später einmal länger arbeiten willst oder musst, soll das steuerlich weniger wehtun. Außerdem wird die betriebliche Vorsorge – also das Geld, das dein Chef für deine Altersvorsorge zurücklegt – ausgebaut, auch wenn das erst 2028 startet.