Der Rechnungshof hat den Rechenschaftsbericht der ÖVP für das Jahr 2023 geprüft und dabei Verstöße gegen das Parteiengesetz gefunden.
Der Rechnungshof (das ist ein unabhängiges Kontrollorgan, das die Verwendung von Steuergeld prüft) hat den Rechenschaftsbericht der ÖVP für 2023 unter die Lupe genommen. Ein Rechenschaftsbericht ist so etwas wie eine Steuererklärung für eine Partei: Dort muss stehen, woher das Geld kommt und wofür es ausgegeben wird. Die ÖVP musste ihren Bericht gleich viermal korrigieren, bis er formal den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Dabei sind dem Rechnungshof mehrere Dinge aufgefallen, die laut Parteiengesetz nicht erlaubt sind. Zum Beispiel hat ein Unternehmen 1.000 Euro an den Bauernbund Tirol gespendet – aber die Eigentümer dieses Unternehmens waren zum Großteil keine österreichischen Staatsbürger. Solche Spenden sind in Österreich ab 500 Euro verboten. Eine andere Firma hat 350 Euro an den ÖAAB Oberösterreich überwiesen, doch diese Firma gehörte mehrheitlich dem Land Oberösterreich. Auch solche Spenden sind nicht erlaubt.
