In Österreich wird über eine Änderung des Gesetzes zur Sterbehilfe diskutiert – viele Gruppen finden den Plan zu streng oder zu schwach.

In Österreich dürfen schwer kranke Menschen seit 2022 unter genau festgelegten Bedingungen um Hilfe beim Sterben bitten. Das steht im sogenannten Sterbeverfügungsgesetz. Eine solche Verfügung muss man aber regelmäßig erneuern, und dabei viele Schritte durchlaufen: zwei Ärzte sprechen mit der Person, und ein Notar oder die Patientenvertretung nimmt die Verfügung auf. Die Regierung will diese Regeln nun ändern, damit man innerhalb von fünf Jahren einfacher erneuern kann – zum Beispiel nur vor einem Arzt oder nur vor einem Notar. Gegen diesen Plan gab es in den letzten Tagen viele Einwände.

Wer hilft, die Sache genauer anzuschauen? Es haben sich mehrere Organisationen zu Wort gemeldet. Die Bischofskonferenz lehnt assistierten Suizid grundsätzlich ab und sagt, der Entwurf gehe zu weit. Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) findet den Entwurf dagegen zu streng, weil die Verfügung weiterhin nur ein Jahr gelten soll und Angehörige oft mit polizeilichen Ermittlungen rechnen müssen. Auch die Rechtsanwaltskammer, der Seniorenrat und die Tiroler Landesregierung haben Kritik geschickt, etwa an der kurzen Frist für Stellungnahmen.