Die Regierung plant, dass du dein Auto künftig genau am Stichtag zur Begutachtung bringen musst – ohne Aufschub.

Kurzfassung: Wer in Österreich ein Auto, ein Motorrad oder einen Oldtimer fährt, muss regelmäßig zur §57a-Begutachtung – umgangssprachlich „Pickerl" genannt. Bisher hattest du nach dem eigentlichen Termin noch vier Monate Zeit, das Pickerl nachzuholen. Diese Toleranzfrist soll mit der 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes wegfallen. Stattdessen kannst du die Prüfung künftig bis zu vier Monate früher machen als bisher, also bis zu vier Monate vor dem Fälligkeitstermin. Geplant ist das Inkrafttreten im Jänner 2027, sofern das Parlament zustimmt.

Außerdem ändert sich der Rhythmus: Aus 3-2-1 wird 4-2-2-2-1. Neuwagen müssen also erst nach vier statt drei Jahren zum ersten Pickerl, und die jährliche Pflicht beginnt erst ab dem zehnten statt fünften Jahr. Für dich heißt das: Ein Jahr länger ohne Werkstattpflicht, aber eben auch kein Nachfrist-Polster mehr.