Seit dem 14. Juni 2026 dürfen Fruchtaufstriche in Österreich offiziell wieder „Marmelade" heißen, und Honiggläser müssen genau zeigen, woher der Honig kommt.
Kennst du das? Du kaufst ein Glas „Konfitüre" und denkst dir: Eigentlich ist das doch Marmelade. Damit bist du nicht allein. Jahrelang hat die EU genau das verboten: Nur Aufstriche aus Zitrusfrüchten – also Orangen, Zitronen und Co. – durften sich „Marmelade" nennen. Alle anderen Fruchtaufstriche mussten „Konfitüre" heißen. Grund war eine alte Regelung aus dem Jahr 1979, die Großbritannien für seine berühmte Orangenmarmelade durchgesetzt hatte.
Das hat sich jetzt geändert. Mit einer neuen EU-Richtlinie, der sogenannten „Frühstücksrichtlinie", dürfen alle Fruchtaufstriche wieder „Marmelade" heißen – egal ob aus Erdbeeren, Himbeeren oder Kirschen. Nur echte Zitrusmarmelade muss jetzt sogar „Zitrusmarmelade" heißen, damit man sie nicht mit Beeremarmelade verwechselt. Außerdem steckt ab jetzt mehr Frucht im Glas: Statt 350 Gramm pro Kilogramm müssen es mindestens 450 Gramm sein, bei „extra"-Marmelade sogar 500 Gramm.
