Zwei Salzburger Konditoreien streiten sich darum, wer seine Pralinen als "Original Mozartkugeln" bewerben darf - ein Gericht hat nun eine wichtige Entscheidung getroffen.
Stell dir vor, du verkaufst Schokoladenkugeln und behauptest, nur deine seien die "echten". Genau das hat die Café-Konditorei Fürst in Salzburg jahrzehntelang getan - mithilfe eines alten Gerichtsurteils. Das Landesgericht Salzburg hat ihr das nun per einstweiliger Verfügung verboten, weil es Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre führe.
Der Konkurrent, die Confiserie Holzermayr, hatte geklagt. Die Richterin stellte klar: Das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) von 1996 betraf nur einen einzigen Fall und bedeutet nicht, dass nur ein Hersteller seine Kugeln "Original" nennen darf. Wer seine Mozartkugel "echt" oder "original" nennen will, muss sie nur ähnlich herstellen wie ältere Modelle - so das Gericht.
Holzermayr hat ebenfalls eine lange Tradition. Schon im Jahr 1880 soll es das Geschäft gegeben haben, das heute als Confiserie Holzermayr firmiert. Allerdings werden die Pralinen nicht in Salzburg selbst hergestellt, sondern von Lindt & Sprüngli im niederösterreichischen Gloggnitz produziert.
