Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Deutschland Asylsuchende, die in ein anderes EU-Land zurückmüssen, weiter mit Kleidung, Hygieneartikeln und etwas Geld versorgen muss.

Stell dir vor, du ziehst in ein neues Land, dein Antrag wird abgelehnt, weil ein anderes Land für dich zuständig ist – und plötzlich bekommst du keine Kleidung und kein Taschengeld mehr. Genau das ist einem jungen Mann aus Afghanistan passiert, der zuerst in Rumänien und dann in Deutschland Asyl beantragt hat. Die Behörden im bayerischen Landkreis Schweinfurt haben ihm 2022 deshalb viele Leistungen gestrichen. Dagegen hat er geklagt – und sein Fall landete beim höchsten EU-Gericht in Luxemburg.

Die Richterinnen und Richter haben ihm im Juni 2026 recht gegeben. Sie sagen: Auch wenn ein anderes EU-Land für den Asylantrag zuständig ist, muss Deutschland die Grundversorgung sicherstellen. Dazu gehören Kleidung, Hygieneartikel, Unterkunft, Essen und auch ein bisschen Geld für Fahrkarten, das Handy oder andere Dinge des Alltags. Komplett streichen darf der Staat diese Hilfen nicht, weil das gegen die EU-Aufnahmerichtlinie und gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt.