Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Deutschland grundlegende Hilfen für bestimmte Asylbewerber nicht einfach wegnehmen darf.
Was ist passiert? Ein junger Mann aus Afghanistan bekam in Bayern ab 2022 nur noch Essen und ein Bett, aber kein Geld mehr für Kleidung und andere Alltagsdinge. Er sollte in ein anderes EU-Land, nach Rumänien, geschickt werden. Weil er das nicht wollte, hat er vor Gericht geklagt. Nun hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass diese Kürzung nicht erlaubt war. Kleidung und ein kleines Taschengeld, damit man zum Beispiel Bus fahren oder sich etwas zum Schreiben kaufen kann, gehören demnach zu einem Mindeststandard, den jeder Mensch in der EU haben muss.
Wer hilft? Neben dem Gericht in Luxemburg, das hier die Regeln für ganz Europa auslegt, setzen sich Hilfswerke, Anwältinnen und Anwälte sowie Sozialrechts-Expertinnen und -Experten dafür ein, dass die Rechte von Asylsuchenden eingehalten werden. Sie beraten Betroffene und begleiten Verfahren, damit niemand ohne die nötigsten Mittel dasteht. In Deutschland entscheiden am Ende die Verwaltungsgerichte und im Zweifel das Bundesverfassungsgericht, ob die deutsche Praxis angepasst werden muss.
