Ein neuer Gesetzentwurf aus Österreich soll Beschäftigten mehr Auskunft über Gehälter geben und Unternehmen bei Verstößen mit Strafen bis 60.000 Euro belegen.

Stell dir vor, du bewirbst dich für einen Job und willst wissen, was dort gezahlt wird. Genau hier setzt ein neuer Entwurf aus dem österreichischen Arbeitsministerium an. Beschäftigte sollen künftig ein Auskunftsrecht über das eigene Gehalt bekommen – und auch über den Durchschnittslohn der Kolleginnen und Kollegen, die vergleichbare Arbeit machen. Das Ziel: mehr Transparenz, damit Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sichtbar werden. In der EU liegt diese Lücke im Schnitt bei über elf Prozent, in Österreich sogar noch darüber.

Auch bei der Jobsuche ändern sich die Regeln. In Stellenanzeigen muss künftig das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne stehen, damit du dich auf das Gespräch vorbereiten kannst. Bei Initiativbewerbungen, also wenn du dich ohne Ausschreibung meldest, bekommst du die Info vor dem Einstellungsgespräch. Die Frage nach deinem bisherigen Gehalt im Interview ist tabu. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert als Unternehmen eine Strafe – bis zu 60.000 Euro bei wiederholten Verstößen.