Die Partei Die Linke hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage eingereicht, damit das neue Heizgesetz im Bundestag nicht sofort verabschiedet wird.
Das neue Gesetz heißt offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz und regelt, wie in Zukunft geheizt werden soll. Es erlaubt unter anderem weiterhin neue Gas- und Ölheizungen, sofern sie ab 2029 einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Eine „Grüngasquote" für Lieferanten soll ab 2028 für bestehende Heizungen gelten. Vorgesehen ist zudem eine sogenannte „Biostufe", die den Umstieg auf klimafreundliches Heizen erleichtern soll. Die Linke kritisiert, dass weder Berechnungen zur Klimawirkung noch Strategien zur Umsetzung vorgelegt wurden. Ihre klimapolitische Sprecherin Violetta Bock sagte in Berlin: „Wir wollen, dass diese Berechnungen auf den Tisch kommen." Ziel des Eilantrags ist, dass zumindest vor der Sommerpause nicht über das Gesetz abgestimmt wird. So soll Zeit bleiben, fehlende Informationen zur Klimawirkung noch nachzuliefern.
