Zwei Klagen gegen das neue Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 sind beim Verfassungsgerichtshof – wann er entscheidet, ist noch unklar.
Im neuen Schuljahr 2026/27 soll in Österreich ein Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 an Schulen gelten. Dagegen haben zwei Stellen Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht, unter anderem die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ). Das Gericht prüft jetzt, ob es die Klagen überhaupt annimmt – frühestens im Herbst, wahrscheinlich sogar noch später, gilt eine Entscheidung.
Was genau ist verboten? Mädchen unter 14 dürfen an öffentlichen und privaten Schulen keine Kopfbedeckungen tragen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen". Bei Schulveranstaltungen, Ausflügen oder beim Hausunterricht gilt das Verbot nicht. Auch Buben sind nicht betroffen.
Was passiert, wenn sich ein Mädchen nicht daran hält? Lehrkräfte müssen die Schülerin zuerst bitten, das Kopftuch abzunehmen. Weigert sie sich, gibt es ein Gespräch mit der Schulleitung und den Eltern. Wenn es immer wieder vorkommt, kommt die Bildungsdirektion dazu und es kann eine Strafe von 150 bis 800 Euro geben.
