Wer in Österreich zwischen April 2024 und Juni 2026 eine Immobilie gekauft und keine Grundbuchgebühr bezahlt hat, muss weiterhin nachweisen können, dass die Bedingungen erfüllt sind.
Seit April 2024 mussten Käuferinnen und Käufer in Österreich für private Immobilien bis 500.000 Euro keine Eintragungsgebühr ins Grundbuch zahlen. Diese Befreiung ist Ende Juni ausgelaufen. Die Notariatskammer warnt jetzt: Wer die Befreiung genutzt hat, muss trotzdem weiter beweisen können, dass die Bedingungen erfüllt sind.
Die wichtigste Bedingung: Die gekaufte Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden, und zwar insgesamt fünf Jahre lang. Wer also zum Beispiel kurz nach dem Kauf wieder verkauft oder die Wohnung nur als Zweitwohnsitz nutzt, verliert die Befreiung. Dann wird die Gebühr rückwirkend fällig, also nachträglich verrechnet.
