Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert, dass Vergewaltigungen künftig erst nach 20 Jahren verjähren - heute sind es nur fünf Jahre.

Was ist passiert? Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat gesagt: Die Zeit, in der Vergewaltigung vor Gericht verfolgt werden kann, ist in Deutschland gerade erst fünf Jahre. Das nennt man Verjährungsfrist. Hubig findet das zu kurz. Sie will, dass diese Frist auf 20 Jahre verlängert wird. Sie sagt: „So schütze nur das Prinzip 'Ja heißt Ja' die sexuelle Selbstbestimmung konsequent". Das bedeutet: Eine sexuelle Handlung soll nur dann erlaubt sein, wenn die andere Person wirklich „Ja" sagt. Wer das Thema diskutiert, sind die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern. Sie treffen sich gerade in Hamburg.

Wer hilft? Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina unterstützt die Idee. Sie sagt: Viele Betroffene zeigen eine Tat erst viel später an, zum Beispiel aus Angst, Scham oder weil sie eine Traumatisierung durchmachen. Wenn die Frist so kurz ist, können Täter dann gar nicht mehr bestraft werden. Deshalb findet Gallina: 20 Jahre Verjährung wären besser. Auch viele Länder in Europa haben das „Nur Ja heißt Ja"-Prinzip schon in ihren Gesetzen.