Der Oberste Gerichtshof in Wien hat am Donnerstag das Urteil gegen den Signa-Gründer René Benko überprüft, der wegen betrügerischer Krida verurteilt worden war.

Was ist passiert? Im Oktober 2025 wurde René Benko, der Gründer der Signa-Gruppe, teilweise schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er soll Vermögen vor seinen Gläubigern versteckt haben, zum Beispiel durch eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter und eine hohe Mietvorauszahlung für eine Villa. Am Donnerstag hat nun das höchste Gericht Österreichs, der OGH, dieses Urteil überprüft. Benko selbst sagt, dass er unschuldig ist. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung, das heißt, jeder Mensch gilt so lange als unschuldig, bis ein Gericht endgültig etwas anderes entscheidet.

Wer hilft? Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, kurz WKStA, vertritt die Anklage und will erreichen, dass auch der zweite Teil der Vorwürfe noch einmal vor Gericht verhandelt wird. Die Generalprokuratur ist eine Art Beratungsstelle für das Höchstgericht und hat empfohlen, die Verurteilung zu bestätigen, aber den Freispruch in einem Punkt aufzuheben. Verteidiger Norbert Wess vertritt Benko vor Gericht.