Ein Gericht in München hat bestimmte Grenzkontrollen an Deutschlands Außengrenzen für rechtswidrig erklärt – ein Eilantrag auf einen sofortigen Stopp wurde aber abgelehnt.

Was ist passiert? Drei Männer, die im Jahr 2025 an der deutsch-österreichischen Grenze kontrolliert wurden, haben vor dem Verwaltungsgericht München geklagt. Einer von ihnen ist der Rechtsprofessor Werner Schroeder aus Innsbruck, der jede Woche mit dem Zug zwischen München und Österreich pendelt. Auch der Österreicher Hubert Niedermayr und der Nigerianer Abdulhamid A. haben geklagt. Das Gericht entschied: Die Kontrollen in diesen drei Fällen waren rechtswidrig. Einen Eilantrag, alle weiteren Kontrollen sofort zu stoppen, hat das Gericht aber abgelehnt.

Wer hilft? Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Abdulhamid A. und Werner Schroeder vor Gericht unterstützt. Sie setzt sich für Grundrechte ein und erklärt, dass Reisende die Kontrollen vorerst weiter hinnehmen müssen. Das Gericht hat zudem darauf hingewiesen, dass die Kläger Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen können. Politiker wie Marcel Emmerich von den Grünen kritisieren die Praxis als rechtswidrig.