In Österreich dürfen Angehörige von Asylberechtigten derzeit faktisch nicht einreisen, weil eine nötige Gesetzesänderung auf die Zustimmung aller Bundesländer wartet.

Was ist passiert? Eine vorübergehende Notverordnung, die den Familiennachzug für Asylberechtigte fast komplett gestoppt hat, ist am Donnerstag ausgelaufen. Gleichzeitig tritt aber die neue Quotenregelung, die den Nachzug wieder erlauben soll, erst in einigen Wochen in Kraft. Davor muss jeder Landeshauptmann zustimmen. Für die betroffenen Familien heißt das: Anträge werden nicht bearbeitet, Verfahren ruhen. Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination sagt, es herrsche momentan ein „total rechtswidrigen Zustand“ und ein „legalen Vakuum“.

Wer hilft? Organisationen wie die Asylkoordination, die Diakonie und Rechtsexperten wie Farahat von der Universität Wien setzen sich für die Betroffenen ein. Sie haben bereits im Frühling bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den österreichischen Stopp eingelegt, weil sie den behaupteten Notstand für nicht gerechtfertigt halten. Sobald die neue Quotenregelung in Kraft ist, wollen sie erneut Beschwerde einlegen, weil sie die Quote als „österreichischen Sonderweg“ sehen, der im Widerspruch zu europäischem Recht stehen könnte. Auch das Innenministerium verweist auf laufende Verhandlungen mit den Bundesländern, um die Lage rasch zu klären.