In Sachsen-Anhalt streiten Umweltverbände, Behörden und Anwohner darum, was mit einer alten Schlammgrube passieren soll – jetzt liegt der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht.

Was ist passiert? In der Altmark in Sachsen-Anhalt liegt die Giftschlammgrube Brüchau. Seit Jahrzehnten lagern dort belastete Stoffe, die Quecksilber enthalten. Eigentlich sollte der ganze Schlamm aus der Grube geholt und woanders entsorgt werden – das nennt man Auskofferung. Im Jahr 2025 hat das Landesbergamt aber etwas anderes erlaubt: Der Schlamm soll in der Grube bleiben und eingekapselt, also sicher abgedeckt, werden. Dagegen ist der Umweltverband BUND vor Gericht gezogen – und hat im Eilverfahren erstmal gewonnen, sodass die Einkapselung vorerst gestoppt ist.

Wer hilft? Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat den Stopp verfügt, weil Umweltfolgen vorher nicht ausreichend geprüft worden seien. Jetzt ist das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt dran: Es soll im Hauptsacheverfahren klären, ob die Einkapselung überhaupt rechtmäßig ist. Solange läuft die Sanierung nicht weiter – die Grube bleibt also erstmal, wie sie ist.