Ein Gericht in Berlin hat entschieden, dass ein Mann, der früher eine AfD-Fraktion in einer Gemeindevertretung geleitet hat, vorerst nicht als Beamter bei der Kriminalpolizei anfangen darf.
Der Mann war seit 2011 Polizist in Berlin. Im November 2025 bekam er eine vorläufige Zusage, dass er ein spezielles Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei machen darf. Das Studium sollte am 1. April 2026 losgehen. Weil er auf die Zusage vertraut hat, ließ er sich aus seinem alten Beamtenverhältnis entlassen.
Dann hat sich herausgestellt, dass er Vorsitzender einer AfD-Fraktion in einer Gemeindevertretung in Brandenburg war. Das Land Berlin hat die Zusage im März 2026 wieder zurückgenommen. Die Behörde sagte, sie habe Zweifel daran, ob der Mann die richtige charakterliche Eignung für den Job hat.
