Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die geplante Kürzung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen vorläufig gestoppt, nachdem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dagegen geklagt hatte.
Was ist passiert? Im März hatte ein Gremium im deutschen Gesundheitswesen – der sogenannte Erweiterte Bewertungsausschuss – beschlossen, dass Psychotherapeuten ab dem 1. April 2026 vierteinhalb Prozent weniger Honorar pro Therapiestunde bekommen sollten. Dagegen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die auch die Interessen der Psychotherapeuten vertritt, vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg geklagt. Nun hat das Gericht per Eilbeschluss entschieden: Die Kürzung gilt vorerst nicht, bis im Hauptverfahren endgültig entschieden ist.
Warum hat das Gericht so entschieden? Die Richter fanden, dass die Berechnungen, auf die sich die Kürzung stützt, fragwürdig sind. Konkret kritisierten sie, dass für Fachärzte alte Zahlen aus dem Jahr 2024 verwendet wurden, für psychotherapeutische Praxen aber Zahlen für 2026 – das sei kein fairer Vergleich. Außerdem habe das Gremium nicht ausreichend begründet, warum die Kürzung sofort in Kraft treten müsse.
Was bedeutet das für dich? Viele Psychotherapeuten hatten protestiert, weil sie befürchten, dass weniger Geld auch bedeutet, dass weniger Therapieplätze angeboten werden – und Wartelisten für einen Therapieplatz noch länger werden. Durch das Gerichtsurteil bleibt die Vergütung erst einmal wie vorher, sodass sich daran kurzfristig nichts verschlechtert. Das Hauptsache-Verfahren, in dem endgültig entschieden wird, läuft aber noch.
