Das höchste Gericht Deutschlands hat entschieden, dass ein umstrittenes Gesetz zur Krankenversicherung jetzt doch im Parlament abgestimmt werden darf.
Zwei Abgeordnete aus dem Bundestag wollten per Eilantrag verhindern, dass das sogenannte Kassen-Spargesetz zu schnell durch das Parlament gepeitscht wird. Sie fanden: Die Abgeordneten hatten zu wenig Zeit, um den Entwurf richtig zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat diese Eilanträge jetzt aber abgelehnt.
Was steckt eigentlich drin in dem Gesetz? Es soll verhindern, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigen. Dafür will die Regierung unter anderem bei Arztpraxen, Kliniken und bei der Pharmaindustrie sparen. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Sie müssen zum Beispiel bei manchen Medikamenten mehr zuzahlen, und die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden.
Das Gesetz ist Teil einer größeren Welle von Reformen, mit denen die schwarz-rote Koalition – also CDU/CSU und SPD – Deutschland wirtschaftlich voranbringen will. Federführend ist Gesundheitsministerin Nina Warken von der CDU. Im Bundestag soll es schon am nächsten Tag verabschiedet werden. Danach geht es noch schnell in den Bundesrat, bevor der in die Sommerpause startet.
