Ein Gericht in Köln hat der Fluglinie Lufthansa verboten, bestimmte Versprechen zu Klimaschutz beim Fliegen zu machen, weil sie nicht klar genug erklärt hat, wann der Ausgleich wirklich passiert.
Wenn du einen Flug buchst, kannst du bei manchen Airlines extra zahlen, damit dein Flug klimafreundlicher wird. Das Geld fließt dann in einen besonderen Treibstoff, der aus Pflanzen oder Abfällen hergestellt wird. Er heißt SAF und ist viel teurer als normales Kerosin, etwa dreimal so teuer. Die Umweltorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) fand, dass Lufthansa bei diesem Angebot nicht ehrlich genug erklärt hat, wann genau dieser Treibstoff wirklich getankt wird. Deshalb hat sie vor Gericht geklagt.
Das Oberlandesgericht Köln hat der DUH in einem wichtigen Punkt recht gegeben: Lufthansa darf bestimmte Werbesätze über den CO2-Ausgleich beim Buchen nicht mehr benutzen, weil nicht klar war, wann der Bio-Treibstoff wirklich eingesetzt wird. Andere Wünsche der DUH hat das Gericht aber abgelehnt. So muss Lufthansa zum Beispiel keine Angaben zu Klimaschäden durch Kondensstreifen oder Stickoxide machen.
