Ein deutsches Gericht hat entschieden: Alte Akten des Geheimdienstes BND über die Festnahme des NS-Verbrechers Adolf Eichmann bleiben unter Verschluss.
In Leipzig hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag eine Klage abgelehnt. Die Journalistin Gaby Weber wollte vollständig in Akten aus dem Jahr 1960 einsehen. Dort geht es darum, wie Adolf Eichmann in Argentinien gefasst wurde. Das Gericht fand: Teile dieser Unterlagen darf der BND weiter schwärzen.
Eichmann war einer der Hauptverantwortlichen für den Holocaust. Nach dem Zweiten Weltkrieg floh er nach Argentinien. 1960 wurde er dort vom israelischen Geheimdienst gefangen genommen. Danach wurde er in Israel vor Gericht gestellt und 1962 hingerichtet. Bis heute fragen Historikerinnen und Historiker, ob deutsche Geheimdienste schon früher wussten, wo Eichmann sich versteckte.
Das Gericht begründete seine Entscheidung vor allem mit dem Schutz von Geheimnissen. Manche Infos stammen von ausländischen Geheimdiensten und dürfen nicht ohne deren Erlaubnis weitergegeben werden. Auch persönliche Daten und Arbeitsmethoden des BND müssten geschützt bleiben. Die Journalistin bekommt daher nur eingeschränkte Einsicht, wie der BND sie ihr vorher schon gewährt hatte.
