Die EU-Kommission hat sieben Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet, weil die Bundesregierung mehrere EU-Richtlinien nicht rechtzeitig in deutsche Gesetze umgesetzt hat.

Stell dir vor, deine Schule bekommt vom Land eine neue Schulordnung – und deine Schule setzt davon ein paar Teile einfach nicht um. Genau so läuft es gerade zwischen der EU und Deutschland. Die EU beschließt Richtlinien, die alle Mitgliedstaaten in ihre nationalen Gesetze übernehmen müssen. Deutschland hat das bei sieben verschiedenen Themen nicht rechtzeitig getan. Deshalb hat die EU-Kommission in Brüssel jetzt formelle Warnbriefe nach Berlin geschickt. Das nennt man Vertragsverletzungsverfahren.

Worum geht es genau? Unter anderem um Regeln für Arbeitsgenehmigungen, also wer in Deutschland arbeiten darf. Es geht auch um Mindeststandards für die Aufnahme von Asylsuchenden – also darum, wie Menschen, die hier Schutz suchen, untergebracht und versorgt werden müssen. Ein weiteres Verfahren betrifft die Bekämpfung von schweren Umweltstraftaten, zum Beispiel illegale Müllentsorgung. Außerdem stehen Standards für unabhängige Stellen gegen Diskriminierung auf der Liste, Regeln zur Produktzulassung und Schutz für Medien und NGOs vor sogenannten SLAPP-Klagen. SLAPP steht für „Strategic Lawsuits Against Public Participation“ – damit sind Klagen gemeint, die Kritiker einschüchtern sollen.