Drei Personen, darunter ein 17-jähriger Jugendlicher, klagen auf Entschädigung gegen die Republik Österreich wegen unrechtmäßiger Haft in Justizanstalten ohne angemessene Therapie.
Klage am Landesgericht Steyr
Am 28. Februar reichte der Rechtsanwalt Helmut Graupner eine entsprechende Klage beim Landesgericht Steyr ein. Die Betroffenen waren im Maßnahmenvollzug untergebracht, ohne die vorgeschriebene therapeutische Betreuung zu erhalten. Laut Graupner mussten die Inhaftierten "ein richtig massiver Kampf" führen, um überhaupt Zugang zu Therapieangeboten zu erhalten.
Die Therapie wurde erst nach dem dritten Antrag an das Gericht fortgesetzt. Der Maßnahmenvollzug sieht für psychisch kranke Straftäter eine Unterbringung in forensisch-therapeutischen Einrichtungen vor, wie es der Europäische Gerichtshof vorschreibt. Ohne entsprechende Therapie gilt die Haft als unrechtmäßig.
