Ein Gericht hat entschieden, dass das gesamte CSD-Fest in Dresden als Versammlung gilt und nicht als kommerzielles Event.

Der Christopher Street Day in Dresden ist ein großes Fest für queere Rechte und gegen Diskriminierung. In diesem Jahr sollte er vom 4. bis 6. Juni auf dem Altmarkt stattfinden. Doch die Behörde Landesdirektion Sachsen sagte: Nur der Demonstrationszug am Samstag ist eine politische Versammlung. Das Straßenfest auf dem Altmarkt sollte als kommerzielles Event gelten. Das hätte bedeutet, dass die Organisatoren die Sicherheitskosten selbst zahlen müssen. Das fanden die Veranstalter unfair, denn so ein Fest kostet viel Geld.

Die Organisatoren haben sich mit dem CSD-Verein vor Gericht gewehrt. Nachdem sie beim Verwaltungsgericht Dresden verloren hatten, sind sie vor das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen gegangen. Sie haben ihr Konzept geändert und für alle drei Tage Demonstrationen angemeldet. Das hat dem Gericht offenbar gereicht: Die Richterinnen und Richter der 5. Kammer haben entschieden, dass das ganze CSD in diesem Jahr eine Versammlung ist. Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, so das Gericht. Deshalb müssen die Organisatoren die Sicherheitskosten nicht allein tragen.