Nach der knappen Stichwahl um das Landratsamt im Landkreis Spree-Neiße zieht die AfD vor das Verwaltungsgericht Cottbus, weil sie bei der Briefwahl Auffälligkeiten sieht.
Bei der Stichwahl am 22. März ging es um den Posten des Landrats im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg. Am Ende gewann der CDU-Kandidat Martin Heusler ganz knapp mit 51,5 Prozent. Die AfD-Kandidatin Christine Beyer bekam 48,5 Prozent. Der Unterschied war mit 1.469 Stimmen sehr klein, deshalb wurde direkt über das Ergebnis diskutiert.
Die AfD hat schon im April Einspruch gegen die Wahl eingelegt. Am 6. Mai hat der Kreistag den Einspruch abgelehnt und offiziell gesagt: „Die Wahlen sind gültig." Dagegen ist die AfD jetzt vor Gericht gezogen. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat bestätigt, dass die Klage angekommen ist.
Die AfD stört sich vor allem an der Briefwahl. Bei der Stichwahl bekam Heusler dort 70,6 Prozent, Beyer nur 29,4 Prozent. An der Urne war es andersherum: Heusler 45,9 Prozent, Beyer 54,1 Prozent. Außerdem sagt die AfD: Es gab 1.632 ausgegebene Wahlscheine mehr als Briefwahlstimmen, die am Ende gezählt wurden. Diese Zahl ist größer als der Abstand zwischen den Kandidaten.
