Die Schweizer Wettbewerbsbehörde Weko untersucht, ob Google mit einer Änderung auf Android-Handys den Markt für Suchmaschinen unfair behandelt.

Kaufst du in der Schweiz ein neues Android-Handy, kannst du bei der Einrichtung nicht mehr auswählen, welche Suchmaschine du nutzen willst. Früher gab es dafür eine Auswahlmaske, die sogenannte „Choice Screen“. Google hat diese Funktion in der Schweiz abgeschaltet, in der EU ist sie aber weiter vorhanden. Das bedeutet: In der Schweiz ist Google Search automatisch eingestellt, ohne dass du etwas dagegen tun kannst.

Die Weko, das ist die Wettbewerbskommission der Schweiz, schaut jetzt genau hin. Sie hat eine Vorabklärung eröffnet. So nennt man eine erste Prüfung, bei der die Behörde schaut, ob Hinweise auf eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung bestehen. Erst danach entscheidet sie, ob ein richtiges Verfahren eingeleitet wird. Die Weko ist eine unabhängige Behörde mit Sitz in Bern und ähnelt der EU-Kommission in Europa.