Die Bundesregierung will Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlauben, einen neuen Job bis zu sechs Wochen lang zu testen.
Stell dir vor, dein Job fällt weg – und du könntest einfach mal vier Wochen in einem anderen Beruf schnuppern. Genau das plant die Bundesregierung gerade. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) gebilligt. Das Modell heißt „Job-to-Job-Erprobung". Damit kannst du bei einer neuen Firma üben, ohne sofort zu kündigen.
In dem Entwurf steht auch viel über Digitalisierung. Die Bundesagentur für Arbeit soll dich künftig per E-Mail oder App informieren, nicht mehr nur per Brief. Anträge sollen nach dem Prinzip „digital first" laufen – also online zuerst. Wer kein Internet nutzen will, kann aber weiter den alten Weg gehen.
Vom Bürgergeld ist die Reform ausgenommen, weil es in einem anderen Gesetz geregelt ist. Profitieren sollen vor allem Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen. Wenn du zum Beispiel weißt, dass dein Betrieb in zwei Jahren schließt, kannst du mit dem Chef reden und gleichzeitig in einer neuen Branche Probe arbeiten.
