Die Schweiz diskutiert, ob der Nachrichtendienst künftig stärker gegen gewalttätige Extremisten vorgehen darf – und welche Freiheiten dabei auf der Strecke bleiben könnten.
Der Nationalrat hat eine Änderung des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) angenommen. Das bedeutet: Der Schweizer Geheimdienst (NDB) soll in Zukunft mehr Überwachungsmethoden einsetzen dürfen als bisher. Dazu gehört zum Beispiel das Abhören von Telefonen, das Mitlesen von E-Mails oder das Eindringen in Computer. Bisher waren solche Methoden vor allem gegen Terroristen, Spione und Angriffe auf wichtige Infrastruktur erlaubt. Neu soll das auch für „gewalttätige Extremisten“ gelten – also für Menschen, die bei Demonstrationen oder Anschlägen Gewalt ausüben. Auch wer eine Demonstration organisiert, bei der Ausschreitungen erwartet werden, kann neu überwacht werden.
Es gibt aber auch Gegenstimmen. Politikerinnen und Politiker von SP und Grünen sagen: Diese neuen Regeln gehen zu weit. Sie warnen, dass am Ende vielleicht auch friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten überwacht werden könnten. In den 1980er-Jahren gab es in der Schweiz die sogenannte Fichenaffäre – damals wurden hunderttausende Menschen ohne wichtigen Grund vom Staat beobachtet. Daraus hat die Schweiz gelernt, dass politische Aktivitäten besonders geschützt werden müssen. Auch die Aufsicht über den Geheimdienst soll gestärkt werden, damit Missbrauch seltener passiert. Verschiedene Gerichte und der Bundesrat haben in den letzten Jahren gesagt: Die Sicherheitslage in Europa und der Schweiz hat sich verändert, und der Staat muss Bedrohungen früher erkennen können.
