Ein Wiener hat vom Balkon aus mit einem Gewehr auf eine Taube geschossen — jetzt wurde er verurteilt.
Was ist passiert? Am 24. April 2026 stand ein 55-Jähriger auf seinem Balkon in Wien-Fünfhaus und schoss mit einem Gewehr auf eine Taube, die auf einem Vordach saß. Eine Nachbarin, die am Fenster gegenüber stand und rauchte, hörte den Schuss und sah, wie der tote Vogel in ein Netz im Innenhof fiel. Die Frau rief sofort die Polizei. Die Sondereinheit WEGA stürmte daraufhin die Wohnung des Mannes und fand das Gewehr sowie 68 Schuss Munition. Gegen den Mann bestand damals bereits ein Waffenverbot. Am Mittwoch wurde er am Landesgericht Wien wegen Tierquälerei und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten und einer Geldstrafe von 1.080 Euro verurteilt.
Wer hilft? Die Nachbarin hat richtig gehandelt, indem sie sofort die Polizei rief. Die Polizei und die WEGA haben den Schützen schnell festgenommen und das Gewehr sichergestellt. Das Gericht hat den Mann verurteilt und mit dem Urteil klargemacht, dass Schüsse aus Wohnungen in dicht besiedelten Gebieten nicht einfach so hingenommen werden. Die Richterin sagte dazu, es sei Wahnsinn, in einem Wohngebiet in die Luft zu schießen — schließlich hätte die Kugel auch Menschen treffen können. So zeigen Polizei und Gericht, dass Waffen und Tierquälerei ernst genommen werden.
