Der italienische Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass Hotels und Restaurants in Italien nicht verpflichtet sind, dir Leitungswasser zu servieren.

Ein Tourist hat sich mit einem Fünf-Sterne-Hotel in Südtirol darüber gestritten. Er hatte Halbpension gebucht, Getränke waren nicht inklusive. Beim Abendessen bat er mehrmals um ein Glas Leitungswasser.

Das Hotel sagte: Wir servieren nur Mineralwasser aus der Flasche, das kostet etwa 7 Euro. Der Tourist bot sogar an, für das Servieren extra zu bezahlen, aber das Hotel blieb dabei.

Er klagte und verlangte 2.700 Euro Schadenersatz. Seine Begründung: Zugang zu Trinkwasser sei ein Grundrecht. Aber die italienischen Gerichte – bis hin zum obersten Kassationshof – sahen das anders.

Das Urteil: Es gibt in Italien kein Gesetz, das einem Gast ein Recht auf Leitungswasser einräumt. Jedes Restaurant und jedes Hotel darf selbst entscheiden, ob es dir Leitungswasser gibt oder nicht.