Der Landtag in Wiesbaden hat ein neues Gesetz beschlossen, damit Städte und Gemeinden schneller bauen und Geld ausgeben können.

Bisher mussten Kommunen schon ab 10.000 Euro ein aufwendiges Vergabeverfahren starten. Das neue Gesetz ändert das: Für Liefer- und Dienstleistungen reichen künftig direkte Angebote bis 100.000 Euro, für Bauleistungen sogar bis 750.000 Euro. Selbst unter diesen Grenzen müssen aber Vergleichsangebote eingeholt werden, damit weiterhin geprüft wird, ob der Preis fair ist.

Gleichzeitig soll die Bezahlung nach Tarif eine größere Rolle spielen. Firmen, die Beschäftigte nach Tarif bezahlen, sollen bei Aufträgen des Landes nicht mehr benachteiligt werden. So will die Politik Dumpinglöhne bei öffentlichen Aufträgen zurückdrängen.

Der DGB Hessen-Thüringen, ein großer Gewerkschaftsverband, hat das Gesetz gelobt. Er nannte es einen „großen Schritt für gute Arbeit in Hessen". Kritisch sieht der DGB allerdings, dass die Tarifpflicht bisher nur für Bauaufträge klar gilt – bei Liefer- und Dienstleistungen fordert er Nachbesserungen.