Ein Gericht in Wien hat entschieden, dass eine Zeitung private Nachrichten eines mächtigen Ex-Medienchefs weitgehend veröffentlichen durfte – weil die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat, Machtmissbrauch zu erkennen.

Was ist passiert? Der frühere Chef des ORF, Roland Weißmann, hatte private Chats an eine Mitarbeiterin geschickt. Eine Zeitung, der „Falter“, hat über diese Chats berichtet, um zu zeigen, wie Weißmann seine Macht genutzt hat. Weißmann wollte das verbieten lassen, aber das Gericht hat seine Anträge zum größten Teil abgelehnt.

Wer hilft hier? Das Gericht hat klargestellt: Wenn jemand in einer hohen Position private Dinge tut, die mit seiner Arbeit zu tun haben, ist das nicht einfach nur privat. Die Zeitung „Falter“ und ihre Anwältin Maria Windhager haben sich dafür eingesetzt, dass solche Fälle von Machtmissbrauch öffentlich gemacht werden dürfen. Das Gericht hat ihnen in fast allen Punkten recht gegeben.