Eine Frau aus Hessen wollte die Urne ihres verstorbenen Mannes an ihren neuen Wohnort mitnehmen, aber das Verwaltungsgericht Gießen hat das jetzt abgelehnt.

Stell dir vor, du ziehst in eine andere Stadt und möchtest das Grab eines geliebten Menschen mitnehmen. Genau das wollte eine Witwe aus Wölfersheim machen. Ihr Mann war 2021 gestorben und in einer biologisch abbaubaren Urne auf einem Waldfriedhof beigesetzt worden. Als sie 2023 nach Schöffengrund zog – das ist etwa 40 Kilometer entfernt – beantragte sie bei der Gemeinde, die Urne umzubetten. Die Gemeinde sagte Nein, also klagte die Frau vor Gericht.

Die Frau erklärte, dass ihr Mann sich mit seiner Familie in Wölfersheim zerstritten hatte und sie deshalb selbst auch wegziehen musste. Sie leidet seit seinem Tod unter psychischen Problemen und findet es sehr belastend, den Friedhof in Wölfersheim zu besuchen, weil die Familie ihres Mannes dort in der Nähe wohnt. Sie dachte, eine Umbettung würde ihrem Mann gefallen und ihr selbst helfen, zur Ruhe zu kommen.