Ein Gericht in Berlin hat entschieden, dass die BVG die Werbung des Onlineportals Nius nicht einfach abhängen darf.
Die BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) hatte im Juni 2026 eine Werbekampagne des Nachrichtenportals Nius gestoppt. Auf den Plakaten sollte unter anderem Außenwerbung auf einem Doppeldeckerbus zu sehen sein. Grund für den Stopp war ein Beitrag des Nius-Chefredakteurs Julian Reichelt auf der Plattform X. Dort teilte er ein Bild mit dem Spruch "Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern". Das Bild sah so aus, als würde das Plakat in einer U-Bahn hängen. Die BVG fand diesen Beitrag "offensichtlich rechtswidrig" und brach die Zusammenarbeit ab.
Nius klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in einem Eilverfahren, dass die BVG die Werbung weiter zeigen muss. Das Gericht sagte: Die Werbung ist von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt, und die BVG darf als öffentliches Unternehmen niemanden ohne wichtigen Grund von der Werbung ausschließen. Außerdem darf die BVG Reichelts Aussagen nicht einfach "offensichtlich rechtswidrig" nennen.
Das Gericht sagte aber auch: Wenn es echte Sicherheitsprobleme gibt, darf ein Unternehmen Werbung ablehnen. Aufrufe in sozialen Medien, BVG-Anlagen zu beschädigen, seien allein aber kein Grund. Dafür sei die Polizei zuständig.
Die BVG ist mit der Entscheidung nicht einverstanden und hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Das bedeutet: Der Fall wird noch weitergehen und am Ende von einem höheren Gericht neu bewertet.
