Die EU will Geflüchtete aus der Ukraine weiter schützen, schließt aber wehrpflichtige Männer von der Verlängerung aus.

Was ist passiert? Die EU-Botschafter haben sich darauf geeinigt, den besonderen Schutzstatus für Menschen aus der Ukraine bis März 2028 zu verlängern. Das bedeutet: Wer aus der Ukraine geflohen ist, darf vorerst weiter in der EU bleiben, arbeiten und zur Schule gehen. Der bisherige Schutz läuft im März 2027 aus. Es fehlt aber noch die formelle Zustimmung der 27 EU-Länder, also ist die Entscheidung noch nicht ganz fix. In der Ukraine gilt gerade ein Ausreiseverbot für Männer zwischen 23 und 60 Jahren, weil das Land sich im Krieg gegen Russland verteidigt. Die EU sagt deshalb: Wehrpflichtige Männer sollen den verlängerten Schutz nicht bekommen, weil sie in der Ukraine gebraucht werden.

Wer hilft? Viele Organisationen und Behörden kümmern sich um Geflüchtete aus der Ukraine. In Deutschland leben laut dem Bericht mehr als 1,1 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer. In der EU insgesamt sind es etwa 4,4 Millionen Menschen, die diesen besonderen Schutz nutzen. EU-Länder wie Deutschland, Österreich, Polen und Tschechien bieten Wohnungen, Schulplätze und Jobs für die Geflüchteten an. Auch Hilfswerke unterstützen Familien bei Behördengängen, beim Lernen der Sprache und bei der Suche nach Arbeit.