Der Bundesgerichtshof hat die Bewährungsstrafe gegen den Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck bestätigt. Das Urteil ist jetzt endgültig.

Stell dir vor, jemand hilft, einen großen Steuerbetrug aufzuklären – und das Gericht belohnt das mit einer milden Strafe. Genau das ist im Cum-Ex-Skandal passiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 8. Juli 2026 entschieden, dass der Anwalt Kai-Uwe Steck seine Strafe nicht im Gefängnis verbüßen muss. Er bekommt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Das bedeutet: Er bleibt draußen, muss sich aber an bestimmte Regeln halten.

Was ist Cum-Ex überhaupt? Dabei haben Finanzleute Aktien hin und her gehandelt, um Steuern zurückzubekommen, die sie gar nicht gezahlt hatten. Das war jahrelang ein Riesengeschäft – der deutsche Staat hat so mindestens zehn Milliarden Euro verloren. Die Hochphase war von 2006 bis 2011. Erst 2012 wurde das Schlupfloch geschlossen. Im Sommer 2021 hat der BGH dann klar gesagt: Cum-Ex ist Steuerhinterziehung und damit strafbar.