Brandenburg will Geld, das der Staat 2020 an kleine Firmen und Selbstständige gezahlt hat, weiter zurückverlangen – auch wenn die Notlage nie so schlimm war wie befürchtet.
Was ist passiert? Während der Corona-Pandemie 2020 bekamen Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen in Brandenburg Notlagenhilfen von 9.000 Euro oder 30.000 Euro. Das Geld sollte eine existenzielle Notlage abfedern. Später stellten Behörden fest, dass diese Notlage bei vielen gar nicht so groß war – und forderten das Geld zurück. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat diese Rückforderung in drei Urteilen bestätigt. Nur noch rund 76 Fälle sind offen. Wirtschaftsministerin Martina Klement sagte im Landtag, die Landesregierung halte an dieser Linie fest und plane keine Lockerung.
Wer hilft? Auf der einen Seite stehen die Gerichte, die das Vorgehen bisher stützen. Auf der anderen Seite geht das Nachbarland Hessen einen anderen Weg: Das Hessische Wirtschaftsministerium hat neue Regeln eingeführt, die Empfänger entlasten. Außerdem können sich betroffene Unternehmer in Brandenburg weiterhin anwaltlich beraten lassen und ihre Situation im Einzelfall prüfen.
