Der Bundesrat hat in Berlin beschlossen, dass persönliche Gegenstände von Opfern des Nationalsozialismus in Zukunft nicht mehr verkauft werden sollen.
Stell dir vor, jemand versteigert den Brief einer Person, die im Konzentrationslager eingesperrt war. Genau das passiert immer wieder – und das soll jetzt aufhören. Der Bundesrat, also die Vertretung der Bundesländer, hat am Freitag in Berlin eine Gesetzesinitiative beschlossen. Das bedeutet: Es soll ein Gesetz geben, das diesen Handel verbietet.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Vorschlag gemacht. Auslöser war eine geplante Auktion, bei der Briefe aus Vernichtungslagern, Judensterne und Gestapo-Karteikarten verkauft werden sollten. Die Politik findet: Das ist geschmacklos und verletzt die Würde der Menschen, die damals gelitten haben.
Was soll das Verbot abdecken? Vor allem persönliche Dinge wie Briefe, Tagebücher und andere Erinnerungsstücke von Menschen, die vom NS-Regime verfolgt wurden. Wer so etwas trotzdem verkauft, soll laut dem Entwurf bestraft werden können.
