Vor dem Arbeitsgericht Berlin ist ein Termin im Streit zwischen dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin und seinem früheren Direktor ausgefallen, weil über die Zuständigkeit erst noch entschieden werden soll.
Du hast ein Versorgungswerk – das ist so etwas wie eine spezielle Altersvorsorge, die es für bestimmte Berufsgruppen gibt. Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (kurz: VZB) verwaltet das Geld seiner Mitglieder und legt es an, damit alle später eine Rente bekommen. Bei einigen Investments gab es hohe Verluste, und das VZB meint, der frühere Direktor trägt dafür die Verantwortung. Deshalb fordert die Organisation rund 50 Millionen Euro Schadenersatz und hat ihm vorher schon gekündigt.
Der Direktor will sich zu laufenden Verfahren nicht äußern, das sagt sein Anwalt. Das Arbeitsgericht Berlin hatte zuerst die Kündigung für zulässig erklärt, also gesagt: Die Kündigung war korrekt. Aber das Urteil ist noch nicht endgültig, beide Seiten haben Berufung eingelegt. Die Berufung geht zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, wann dort entschieden wird, steht noch nicht fest.
