Das oberste Verwaltungsgericht in Österreich hat entschieden, dass man in Automatenshops ohne Personal keinen Alkohol mehr kaufen darf.

Stell dir vor, du gehst in einen kleinen Shop, in dem es nur Automaten gibt. Früher konnte man dort auch Bier, Wein oder Schnaps ziehen – ganz ohne dass jemand den Ausweis kontrolliert. Genau das ist jetzt vom Verwaltungsgerichtshof, dem höchsten Gericht in Verwaltungsfragen in Österreich, gestoppt worden. Das Gericht sagt: Solche Räume sind keine richtigen Geschäftsräume, weil niemand da ist, der deinen Ausweis prüft.

Im Gesetz, der Gewerbeordnung, steht nämlich, dass man Alkohol nur verkaufen darf, wenn jemand persönlich den Ausweis kontrolliert. In einem Automatenladen ohne Personal geht das nicht. Deshalb ist der Verkauf dort jetzt unzulässig. In manchen Bundesländern wie der Steiermark hatte man überlegt, ob eine Altersprüfung per Bankkarte reicht – aber das oberste Gericht hat das anders gesehen.

Für dich bedeutet das: Wenn du in so einem Automatenladen warst, hast du vielleicht gemerkt, dass dort Jugendliche leicht an Alkohol kommen konnten. Das soll sich jetzt ändern. Wenn solche Läden weiter Alkohol anbieten wollen, müssen sie Personal einstellen, das den Ausweis kontrolliert. Sonst bleibt der Automat für Bier, Wein und Co. gesperrt.