Die Regierung hat sich auf Einsparungen geeinigt, die vor allem ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige treffen.
Was ist passiert? Die österreichische Regierungskoalition hat sich auf ein Paket von Einsparungen verständigt. Ab 2028 sollen Selbstständige ihre bisherigen Gutschriften bei der Krankenversicherung verlieren. Das bedeutet, dass sie mehr Beitrag zahlen müssen als bisher. Auch bei der Altersteilzeit – also dem gleitenden Übergang in die Pension – wird für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger mit höherem Einkommen weniger Geld ausbezahlt, weil die Berechnung bei 75 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt wird. Wer Anspruch auf eine Korridorpension hat, kann künftig nicht mehr ein zusätzliches Jahr Arbeitslosengeld beziehen.
Wer hilft? Die Sozialpartner – also die Vertretungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Unternehmen – verhandeln solche Änderungen üblicherweise mit. Auch Interessenvertretungen für Selbstständige und Pensionistinnen und Pensionisten können sich in die Debatte einbringen. In den Medienberichten werden sie bisher aber nicht zitiert. Das Parlament muss die Änderungen noch beschließen, bevor sie in Kraft treten.
