Ein wichtiger CDU-Politiker hat vorgeschlagen, dem AfD-Chef aus Thüringen das Recht zu entziehen, sich selbst zur Wahl aufstellen zu lassen oder zu wählen.
Was ist passiert? Jens Spahn ist Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. In einem Podcast hat er gesagt: Statt immer nur über ein Verbot der ganzen AfD zu reden, könnte man prüfen, ob man einem extrem rechten Politiker wie Björn Höcke die Wahlrechte wegnimmt. Höcke ist Chef der AfD in Thüringen und steht in der Partei ziemlich weit rechts. Er wurde schon zweimal von einem Gericht verurteilt, weil er verbotene Nazi-Parolen benutzt hat. Spahn meinte: „Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär's denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechtem wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann."
Wer hilft hier weiter? Eine Entscheidung darüber, ob jemandem ein Grundrecht wie das Wahlrecht entzogen wird, kann nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe treffen. Bevor es so weit kommt, muss aber erst der Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung einen Antrag stellen. Auch aus der CSU, also der Schwesterpartei der CDU, haben Politiker gesagt, dass man über Verbote zumindest nachdenken sollte – aber nicht alle in der Union sind dafür. SPD-Politiker Peer Steinbrück hatte eine ähnliche Idee schon im Juni 2025.
