Am Montag fällt das Gericht in Düsseldorf sein Urteil über einen Mann, der vor über einem Jahr in Bielefeld vier Menschen mit einem Messer schwer verletzt hat.

Was ist passiert? Im Mai 2025 griff ein 36-jähriger Mann nachts vor einer Bar in Bielefeld feiernde Menschen an. Vier von ihnen wurden lebensgefährlich verletzt. Der Angreifer soll „Allahu akbar“ gerufen haben und handelte aus islamistischer Überzeugung. Er war vorher Mitglied der Terrorgruppe Islamischer Staat.

Wer hilft? Der Staat hat schnell reagiert: Der Täter wurde noch am selben Abend festgenommen, nachdem ein Verwandter ihn bei der Polizei gemeldet hatte. Seitdem läuft der Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Bundesanwaltschaft – das sind die obersten Ankläger Deutschlands – fordert die härteste Strafe, die das Gesetz erlaubt: lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung. Das bedeutet, dass der Mann auch nach Verbüßung der Strafe nicht freikommt, solange er als gefährlich gilt. Psychologen und Richter prüfen das sehr genau.