Die Bundesregierung will den Einsatz von K.-o.-Tropfen deutlich härter bestrafen – mit mindestens fünf Jahren Gefängnis.

Was ist passiert? Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigung oder Raub mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft ahnden soll. K.-o.-Tropfen sind Substanzen, die jemand heimlich in ein Getränk mischt, damit das Opfer schnell benommen, wehrlos oder bewusstlos wird. Meistens passiert das in Bars oder Clubs, manchmal aber auch in Wohnungen. Auch der Bundesrat, also die Vertretung der Bundesländer, hat dem Entwurf zugestimmt.

Wer hilft? Politikerinnen und Politiker aus mehreren Bundesländern unterstützen den Entwurf. Die hessische Ministerin Heike Hofmann (SPD) sagt, dass sich viele Frauen heute mit Plastikdeckeln, Testarmbändern oder mit dem Blick einer Freundin davor schützen, dass ihnen etwas ins Getränk gemischt wird. Das zeige, wie groß das Problem ist. Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagt, K.-o.-Tropfen raubten dem Opfer auf „perfide Weise“ jede Möglichkeit zur Gegenwehr. Mit dem Gesetz soll mehr Schutz geschaffen werden.