Der frühere Rektor einer niederösterreichischen Lehrerinnen- und Lehrer-Ausbildung und das Bildungsministerium haben sich vor Gericht geeinigt – aber beide müssen noch zustimmen.

Worum geht's? Erwin Rauscher leitete die Pädagogische Hochschule Niederösterreich (PH NÖ) in Baden fast 19 Jahre lang. Im Oktober 2025 hat ihn das Bildungsministerium plötzlich als Rektor abgesetzt. Als Grund nannte das Ministerium den Verdacht, dass im Verwaltungssystem Lehreinträge erfunden oder falsch eingetragen worden sein sollen, und sprach von einer schweren Pflichtverletzung. Rauscher hat das bestritten und die Republik Österreich geklagt, weil er seine Absetzung für nicht gerechtfertigt hält. Der Streitwert: 308.000 Euro.

Was ist jetzt passiert? Am Mittwochvormittag haben sich beide Seiten vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Wiener Neustadt nach mehreren Stunden Verhandlung auf einen Vergleich geeinigt. Das bedeutet: Es gibt eine Lösung, die weder ein voller Sieg für Rauscher noch für das Ministerium ist. Kern des Vergleichs: Das Ministerium soll erklären, dass Rauscher nicht wegen einer schweren Pflichtverletzung abgesetzt wurde. Sein Dienstverhältnis würde dann am 30. September 2026 enden, also rund ein Jahr nach der Absetzung.