In Wien wurde eine frühere Heim-Direktorin vom Vorwurf freigesprochen, alte Menschen im Pflegeheim vernachlässigt zu haben.

In Wien hat ein Gericht eine ehemalige Direktorin eines Seniorenheims freigesprochen. Ihr wurde vorgeworfen, dass sie als Chefin nicht dafür gesorgt habe, dass alte, pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner gut versorgt wurden. Im Raum stand der Vorwurf der Quälerei und Vernachlässigung schutzbedürftiger Personen. Laut Anklage hätten 17 Seniorinnen und Senioren schmerzhafte Pflegeschäden erlitten, etwa Wundliegen oder Knochenbrüche. Die Frau selbst sagte, sie sei nur für Verwaltung und Finanzen zuständig gewesen und habe keine Ausbildung in der Pflege gehabt. Das Gericht kam am Ende zu dem Schluss, dass die Beweise nicht ausreichten, um sie mit der nötigen Sicherheit zu verurteilen.

Dass Missstände in Pflegeheims ein gesamtgesellschaftliches Thema sind, betonte auch die Richterin. Sie sagte, es sei bestürzend, was in dem Heim passiert sei – gerade weil die Gesellschaft immer älter werde. Viele der betroffenen Seniorinnen und Senioren sind inzwischen in anderen Einrichtungen untergekommen, unter anderem über den Fonds Soziales Wien.