Ein Gericht hat entschieden, dass im nördlichen Teil des Geiseltalsees vorerst nur noch gebadet werden darf, weil dort seltene Vögel brüten.

Am Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt gibt es gerade Ärger. Der See war im Mai komplett für Freizeit und Tourismus freigegeben worden. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Halle diese Freigabe für den Nordteil des Sees aber wieder gestoppt.

Der Grund: Die Naturschutzorganisation NABU Sachsen-Anhalt hatte einen Eilantrag gestellt. Am Nordufer brüten gerade seltene Vogelarten, die nicht gestört werden dürfen. Deshalb hat das Gericht per Zwischenverfügung entschieden, dass dort vorerst nur noch gebadet werden darf. Wassersport und andere touristische Angebote sind dort erstmal tabu.

Der CDU-Politiker Sven Czekalla, der bald Landrat im Saalekreis wird, findet die Entscheidung problematisch. Er sagt, Naturschutz und Tourismus seien bislang immer zusammen gedacht worden. Er sieht die touristische Entwicklung des Sees in Gefahr.

Das Gericht muss jetzt in einem Hauptsacheverfahren endgültig entscheiden, ob die Freigabe für den Nordteil ganz oder teilweise wieder möglich ist. Bis dahin gilt die aktuelle Regelung mit der Bade-Erlaubnis.

Für dich bedeutet das: Wenn du in der Region bist, kannst du im Nordteil des Geiseltalsees weiter schwimmen gehen. Andere Aktivitäten wie Segeln oder Surfen sind dort aber vorerst nicht erlaubt, bis das Gericht endgültig entschieden hat.