In Wien steht ein Fall vor Gericht, bei dem die Polizei einem Mann mit Schlaganfall-Symptomen angeblich nicht geholfen hat.

Was ist passiert? Vor dem Wiener Landesgericht müssen sich vier Polizistinnen und Polizisten verantworten. Ein 54-jähriger Mann war am Schwarzenbergplatz von der Polizei angehalten worden. Dabei wurde er so verletzt, dass er danach laut Anklage einen Schlaganfall erlitt. Er wurde in das Polizeianhaltezentrum an der Rossauer Lände gebracht und in eine Zelle gesperrt. Obwohl er dem Personal sagte, dass es ihm schlecht gehe, und den Notfallknopf drückte, soll niemand gekommen sein. Erst am Abend schob man ihn im Rollstuhl zu einer Befragung – obwohl er laut Anklage schon gar nicht mehr selbst laufen konnte und klar erkennbar krank war.

Wer hilft? Die Justiz in Wien nimmt den Vorfall sehr ernst. Eine Richterin oder ein Richter prüft jetzt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft, was genau passiert ist. Die vier Angeklagten müssen sich vor Gericht verantworten. Auch Rettungskräfte und Ärztinnen und Ärzte sollen als Zeuginnen und Zeugen aussagen. Wichtig: Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung – sie sind also so lange unschuldig, bis das Gericht etwas anderes entscheidet. Bei solchen Fällen helfen außerdem unabhängige Stellen wie die Volksanwaltschaft oder Menschenrechtsorganisationen, die darauf achten, dass die Polizei sich an die Regeln hält.