Am Flughafen Berlin-Brandenburg hat am Freitag eine neue Einrichtung für schnelle Asylverfahren ihren Betrieb aufgenommen – mit 40 Plätzen.
Stell dir vor, du landest mit dem Flugzeug in Berlin und sagst: „Ich möchte in Deutschland Asyl beantragen." Genau für solche Fälle gibt es jetzt am Flughafen BER eine neue Einrichtung. Sie heißt „Außengrenzeinrichtung des Landes Brandenburg" und ist Teil neuer EU-Regeln, die gerade erst in Kraft getreten sind. Das Gebäude ist ein älterer Bungalow mit Stockbetten – nicht nagelneu, aber für 40 Personen ausgestattet. Insgesamt muss Deutschland nach den neuen EU-Vorgaben 374 solcher Plätze schaffen, weitere Standorte sind in Frankfurt, München, Pforzheim und Düsseldorf geplant.
Bei der Eröffnung waren Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der brandenburgische Innenminister Redmann und Sozialminister René Wilke (SPD) dabei. Sie erklärten, dass bestimmte Asylsuchende – vor allem Menschen mit Sicherheitsrisiko oder sehr geringer Aussicht auf Schutz – gar nicht erst ins Land einreisen sollen, sondern direkt am Flughafen geprüft werden. Wer am Ende kein Recht auf Schutz bekommt, soll von dort aus abgeschoben werden. Asylsuchende aus Afghanistan gehören nach derzeitigem Stand nicht in dieses beschleunigte Verfahren.
